Garantiebestimmungen
Karibu GmbH - Garantiebestimmungen:
Sie haben sich für den Kauf eines Karibu-Qualitätsproduktes entschieden. Ihr Karibu Produkt hat unser Werk nach sorgfältiger Prüfung und Endkontrolle verlassen. Die Firma Karibu Holztechnik GmbH gewährt Ihnen daher 5 Jahre Garantie auf Konstruktion und Verarbeitungsqualität. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile kostenlos ersetzt und geliefert. Die durch den Austausch entstehenden Kosten sind im Garantieanspruch nicht enthalten. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden. Von der Garantie sind Mängel ausgeschlossen, die bedingt sind durch:
• Eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials
• Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung während und nach den Montagearbeiten
• Unsachgemäße Fundamente und Gründungen
• Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
• Schneelasten: ca 75 kg/m² / 125 kg/m² (produktabhängig)
• Bauseitige Veränderungen am Haus
• Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel
• Unzureichende Pflege des Holzes
• Fehlerhafter Holzschutzanstrich
• Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung
• gewerbliche Nutzung
Bei Farbänderung, Ausfalläste, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse oder ähnlichen Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, besteht kein Beanstandungsgrund. Für Bepflanzungen ab einer Wuchshöhe von 10 cm muss ein Mindestabstand von 2 m um das Haus eingehalten werden. Dies dient der ausreichenden Belüftung. Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter die Garantiebestimmungen. Nachfolgende Pflegehinweise sind zu beachten:
• Das Holz darf vor und während der Montage nicht der prallen Sonne oder anhaltender Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
• Bei Häusern die nicht kesseldruckimprägniert sind, müssen Sie vor dem Aufbau einen Bläuesperrgrund und anschließend einen zweifachen Schutzanstrich auftragen (einer offenporigen Holzschutzlasur). Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie einen Schutzanstrich wiederholen.
• Bei farbigen und kesseldruckimprägnierten Bauteilen müssen lediglich die naturbelassenen Holzstellen (Sägeschnitte) und Teile nachbehandelt werden.
Nähere Informationen und Anweisungen entnehmen Sie bitte dem Punkt Behandlung des Holzes dieser Produktinformation. Erkundigen Sie sich nach geeigneten Lasuren bei Ihrem Farbenfachberater.
Garantiebedingungen für endbehandelte Gartenhäuser Bei Verarbeitung der Produkte laut Aufbauempfehlung und Einhaltung der Garantievoraussetzungen garantieren wir während der Garantiedauer von 5 Jahren, dass
• das Holz nicht vergraut
• die Beschichtung nicht großflächig abplatzt (EN ISO 4628-5 Kennwert 3)
• keine Fäulnisschäden des Holzes auftreten
• kein aufwändiger Renovierungsanstrich notwendig ist
Garantievoraussetzungen:
• Profilholz muss mit ausreichender Hinterlüftung montiert werden (DIN 18516).
• Schnittflächen und Stirnholzlächen müssen durch 2 x streichen mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.
• Alle der Witterung ausgesetzten Nagel-, Schraub- oder Klammerstellen müssen nach der Montage einmal mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.
• Beschädigungen durch Bau- oder Montageanleitungen müssen innerhalb von 30 Tagen behoben werden.
- Karibu Gewährleistung -
Vom Kunden zu berücksichtigen:
Einmal pro Jahr muss die Oberfläche auf mechanische Beschädigungen wie z.B. Hagelschlag überprüft werden. Eventuelle Schadstellen müssen umgehend ausgebessert werden, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Holzbauteile sind regelmäßig zu pflegen und zu warten.
Garantieausschlüsse:
• Glanzgrad- und Farbtonänderungen bei Bewitterung müssen nach Stand der Technik akzeptiert werden (zB Verfärbungen bei Aststellen)
• Schäden, die durch große offene Fugen und Risse verursacht werden (z.B. Schwundrisse bei Aststellen)
• Oberflächenstörungen aufgrund von Harzfluss aus dem Holz
• Schäden, die durch höhere Gewalt, mechanische Einwirkungen (z.B. unsachgemäße Benutzung, Hagelschlag) zurück zu führen sind
• Schäden, die auf scharfe Kanten an Profilen zurück zu führen sind Räumliche Gestaltung:
Die Garantiezusagen in diesem Dokument haben ausschließlich Geltung auf die Gebiete Österreich, Deutschland und Frankreich.
Gesetzliche Gewährleistung:
Die Bedingung dieses Garantiedokuments beschränken nicht die Geltung etwaiger gesetzlicher Gewährleistungsansprüche.
Ihre Garantieansprüche sowie eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an:
Karibu Holztechnik GmbH
Abteilung Kundenservice
Postfach 15 04 53
28094 Bremen
Weka Holzbau GmbH - Garantiebestimmungen:
Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen - jedoch nur auf unsere Holzprodukte (weka - Produkt genannt) soweit sie aus Holz bestehen, nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des weka - Produkt aus anderem Material als Holz - ab Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst nach unserer Wahl kostenlos ersetzt. D. h., Sie erhalten von uns das Material ohne zusätzliche Kosten. Die durch den Austausch entstehenden Kosten, insbesondere Liefer- und Auf- oder Umbaukosten und andere Folgekosten, sind im Garantieanspruch jedoch nicht enthalten. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden und müssen uns gegenüber innerhalb der Frist schriftlich, per Telefax oder per e-Mail geltend gemacht werden. Die zügige Bearbeitung setzt aber eine geordnete Beschreibung des Schadens in Bild und Text und Begründung der Mangelverursachung durch die weka Holzbau GmbH voraus! Von der Garantie sind Schäden grundsätzlich ausgeschlossen, wenn - das weka - Produkt falsch gegründet (Fundamente o. ä.) ist , auch bei nur geringen Fehlern, - von der jeweiligen Montageanleitung abgewichen worden ist, - Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen, aufgetreten sind, - die jeweils angegebenen Belastungsgrenzen (z. B. Schneelasten usw.) überschritten worden sind, - irgendeine Veränderung (Zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt im Vergleich zur Montageanleitung vorgenommen worden ist , - unterlassene oder nicht ausreichende Pflege (Wartung: Holzschutz, Holzanstrich usw.) des Holzes vorgenommen worden ist. Auf einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden kommt es generell nicht an. Holztypische Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche normale, in der Natur des Werkstoffes "Holz" begründete Veränderungen, und deren Folgen sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen. Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen generell nicht unter die Garantiebestimmungen. Für aus anderem Material als Holz bestehende Bauteile gelten nur die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und sonstige Gesetze; hierfür gilt die Garantie nicht. Schadhafte oder defekte Einzelteile müssen vor dem Einbau beanstandet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
Ihre Garantieansprüche sowie eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an:
Weka Holzbau Gmbh
Abteilung Kundenservice
Johannesstraße 16
D-17034 Neubrandenburg
Tel. 0049 (0) 395 42908-0
Fax. 0049 (0) 395 42908-83
Mail: info@weka-holzbau.com
Wolff Finnhaus - Garantiebestimmungen:
I. Garantiefall
Finnhaus-Vertrieb Michael Wolff GmbH (im folgenden Wolff GmbH) gewährt über die gesetzlichen Rechte nach § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) hinaus eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen. Die Wolff GmbH garantiert bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Standsicherheit der Produkte gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Nicht abgedeckt durch die Garantie sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung und unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere nicht bestimmungsgemäße Belastung (z.B. Schneelasthöhe nicht oder falsch berücksichtigt), mechanische Beschädigungen der Oberflächen, optische Beeinträchtigungen wie Ausbleichen oder Farbveränderungen durch Licht sowie jahreszeitliche und/oder klimatisch bedingte Verformungen, Rißbildungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche natürliche Veränderungen der verbauten Holzwerkstoffe oder irgendeine Veränderung (zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt. Ausgenommen sind ebenfalls Schäden infolge unsachgemäßer Pflege, Reinigung oder Instandhaltung der vorhandenen Holzqualität. Ausgeschlossen sind ferner Schäden durch unsachgemäße Fundamente und Gründungen sowie Schäden durch Windgeschwindigkeiten über 7 Windstärken. Die Garantie gilt ausschließlich für Erste-Wahl-Produkte und die Verwendung im normalen nicht gewerblichen Beanspruchungsbereich.
II. Garantiedauer
Die Garantiedauer beträgt für alle Produkte 5 Jahre, jeweils ab dem entsprechenden Kaufdatum. Hiervon ausgenommen sind die Deluxe-Ferien- und Wohnhäuser für die separate Garantiebedingungen des Herstellers gelten.
III. Garantiebedingungen
Die Produkte müssen entsprechend den Verkaufsbedingungen und den dem Produkt beiliegenden Anweisungen, insbesondere entsprechend der Montageanleitung aufgebaut worden sein. Das gelieferte Material ist vor dem Aufbau auf eventuelle Materialfehler/Beschädigungen zu prüfen. Ebenso hat die Pflege und Reinigung der Produkte entsprechend der dem Produkt beiliegenden Anleitung zu erfolgen.
IV. Anmeldung des Garantiefalls
Jede Beanstandung muss bei der Wolff GmbH schriftlich unter Vorlage der Originalrechnung des Fachhändlers, die als Garantieurkunde gilt, erfolgen. Kann die Originalrechnung des Fachhändlers nicht mehr vorgelegt werden, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen. Nach Eingang der Anzeige bei der Wolff GmbH hat diese innerhalb von vier Wochen dem Kunden gegenüber zu erklären, ob ein Garantiefall anerkannt wird. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Garantiefall als abgelehnt. Während dieses Zeitraums ist die Wolff GmbH oder einem von ihr beauftragten Dritten die Besichtigung des beanstandeten Produkts vor Ort zu gewähren, um die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen.
V. Garantieumfang
Bei einem anerkannten Garantiefall wird nach Wahl der Wolff GmbH das nicht ordnungsgemäße Produkt repariert oder alternativ hierzu gleichwertiges Ersatzmaterial gestellt. Das Ersatzmaterial kann von dem Kunden kostenlos unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Demontage- oder Folgekosten sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, bei der ursprünglichen Verkaufsstelle, die sich aus der Originalrechnung ergibt, abgeholt werden.
VI. Verjährung des geltend gemachten Garantieanspruchs
Durch den Garantiefall verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Ansprüche aus dieser Garantie verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Eingang der schriftlichen Beanstandung des Kunden bei der Wolff GmbH (siehe IV.), frühestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist.
Ihre Garantieansprüche sowie eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an:
Wolff Finnhaus
Abteilung Kundenservice
Wiebusch 50
D-59581 Warstein-Belecke
Tel. 0049 (0) 2902 - 9747-0
Fax. 0049 (0) 2902 9747-11
Mail: info@finnhaus.de